Möchten sich Eltern minderjähriger Kinder einvernehmlich scheiden lassen. So sind sie seit 1.Februar 2013 verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich spezifisch, aus der Scheidung
resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren.
Inhalte einer Beratung sind:
- Das Erleben der Kinder und ihre Bedürfnisse
- Die Rechte der Kinder
- Die emotionalen Herausforderungen und Konflikte
- Eltern werden auf verschiedenen Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung der Kinder aufmerksam gemacht
- Auf die Chancen die eine Scheidung bringt, wird hingewiesen
- In einer Beratung wird auch auf weiterführende und unterstützende beratende Angebote verwiesen.